Richtige Anreize und Sanktionen sind ein wirksames Mittel zur Durchsetzung der Gesetzestreue und gehören zu den Grundelementen eines wirksamen Compliance-Managementsystem.
Die Wirksamkeit des Compliance-Managementsystem darf nicht durch gegenläufige kommerzielle Anreize, welche vielfach kurzfristig ausgelegt sind, vereitelt werden. Die interne Sanktionierung von Compliance Verstössen und das Setzen von richtigen Anreizen zur Einhaltung der Regeln spielt bei der Beurteilung eines Compliance-Managementsystem durch Behörden in der Regel eine grosse Rolle. Die Kommunikation über den Umgang bei der Aufdeckung und die Sanktionierung von Verstössen zeigt zudem eine grosse Wirkung auf die Mitarbeiter. Vielfach wird in die Compliance-Strategie eine sog. Zero-Tolerance-Policy aufgenommen. Auf der anderen Seite ist zu berücksichtigen ist, dass Sanktionsandrohungen in gewissen Fällen die Aufdeckung von Verstössen erschweren oder unter Umständen gar verhindern können. Die Unternehmen müssen entsprechend bei der Implementierung eines Anreiz- und Sanktionssystems eine behutsame Abwägung zwischen konsequentem Durchgreifen einerseits und dem Erfordernis einer vollständigen und umfassenden Aufklärung andererseits vornehmen.
Anforderungen am internen Sanktionssystem
Es versteht sich von selbst, dass das Sanktionssystem die rechtlichen Vorgaben, insbesondere die arbeitsrechtlichen Regeln einhalten muss. Festzulegen ist die interne Zuständigkeit für die Sanktionsverfahren. Um eine gewisse Kontinuität und den arbeitsrechtlichen Anspruch auf Gleichbehandlung sicherzustellen, sollten die Sanktionen bei grösseren Unternehmen nicht alleine von den direkten Vorgesetzten, sondern von diesen zusammen mit Vertretern aus dem HR, der Rechtsabteilung und der Compliance Abteilung getroffen werden. Hinsichtlich der Verfahrens- und Einsichtsrechte des betroffenen Mitarbeiters sind zudem die arbeitsrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
Sanktionen
In Frage kommen Sanktionen im Rahmen des Arbeitsrechts oder die arbeitsvertraglich vorgesehene Rückforderungen von Boni. Als arbeitsrechtliche Sanktionen kommen eine mündliche oder schriftliche Verwarnung, eine Nichtbeförderung sowie eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses in Frage. Bei wichtigen Gründen kann das Arbeitsverhältnis fristlos aufgelöst werden.
Zu berücksichtigen sind sanktionsmindernde und sanktionserschwerende Faktoren. In die Beurteilung einfliessen dürfte beispielsweise das Verhalten und die Kooperationsbereitschaft des Mitarbeiters im Rahmen der internen Untersuchung, die Rolle der Vorgesetzten, die Funktion des betroffenen Mitarbeiters sowie ob der Mitarbeiter an Compliance-Schulungen teilgenommen hat oder nicht. Zentral ist das Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) und ob es sich um einen Wiederholungsfall handelt.
Bei strafrechtlichen Delikten stellt sich die Frage, ob das Unternehmen gegen den fehlbaren Mitarbeiter eine Strafanzeige erstatten soll. Für das betroffenen Unternehmen besteht grundsätzlich keine Pflicht zu einer Strafanzeige. Im Rahmen der Untersuchungs- und allfälliger Gerichtsverfahren läuft das Unternehmen Gefahr, in negative Schlagzeilen zu geraten. In der Praxis wird deshalb üblicherweise auf die Erstattung einer Strafanzeige gegen den fehlbaren Mitarbeiter verzichtet.
Compliance Anreize
Wie die Sanktionen spielen die Compliance Anreize bei der Beurteilung des Compliance-Managementsystem durch die Behörden eine wichtige Rolle. Es ist allgemein anerkannt, dass ein wirksames Compliance-Managementsystem richtige finanzielle Anreize braucht und die Incentive Systeme eine Compliance-Komponente enthalten sollten.