Ein wichtiger Baustein des Compliance Management Systems ist die Exportkontrolle. Die internationale Verflechtung der Wirtschaft macht eine Auseinandersetzung mit dem Zoll- und Aussenhandelsrecht unentbehrlich. Hierbei bildet die Exportkontrolle ein Kernelement: Unternehmen haben nicht nur (teils weltweite Geltung beanspruchende) Sanktionen bestimmter Personen und Länder zu beachten, sondern auch Lizenzanforderungen beim Export gewisser Produkte zu prüfen.
Während EU-weit sehr weitgehend ein freier Handel zulässig ist, ist die Exportkontrolle beim Export in Nicht-EU-Länder aus den Abläufen vieler Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Das betrifft nicht nur den Syrien, sondern auch bspw. Russland und zahlreiche arabische Länder. Auch die teilweise Aufhebung der Sanktionen Iran und Kuba und die teils unterschiedliche Rechtslage zu diesen Ländern in den USA und der EU führt dazu, dass Unternehmen die exportrechtlichen Anforderungen prüfen und entsprechende Prozess als Teil des Compliance-Managementsystem implementiert haben sollten. Denn nach dem US-Recht (das auch für deutsche Unternehmen mit engen Verbindungen in die USA anwendbar sein kann) drohen empfindliche Strafen, die durch entsprechende Prozesse deutliche verringert werden können.
Das Compliance-Managementsystem sollte daher einerseits Richtlinien zur Prüfung der anwendbaren Gesetze anderer Länder enthalten, andererseits klare Vorgaben für die Prüfung der Anforderungen.