Bei der Korruptionsbekämpfung stehen internationale Vorgaben im Vordergrund wie beispielsweise die Empfehlungen der OECD zur Korruptionsbekämpfung im internationalen Geschäftsverkehr. Der Anhang II dieser Empfehlung enthält Leitlinien für Unternehmen und Verbände in Bezug auf interne Kontrollsysteme sowie Ethik- und Compliance-Programme („Good Practice Guidance on Internal Controls, Ethics and Compliance“). Weitere Beispiele sind Industriestandards wie die „Rules of Conduct and Recommendations to Combat Extortion and Bribery“ des International Chamber of Commerce (ICC) von 2008 oder die „Geschäftsgrundsätze für die Bekämpfung von Korruption“ von Transparency International und Social Accountability International aus dem Jahr 2003.
Im Oktober 2016 veröffentlichte die International Organization for Standardization die neue Norm ISO 37001. Die Norm enthält Anforderungen an ein Anti-Korruptionsprogramm. Sie knüpft in der Grundstruktur an die Norm DIN ISO 19600 Compliance Management Systems an und enthält darüber hinaus besondere Maßnahmen zur Korruptionsprävention. Die Implementierung der Norm kann diverse Vorteile mit sich bringen: Unternehmen liefern damit nicht nur den Beleg, sich ernsthaft und angeleitet von den global anerkannten Standards gegen Korruption einzusetzen. Sie sind darüber hinaus auch für die nichtfinanziellen Berichterstattungspflichten der europäischen Richtlinie zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen (CSR-Richtlinie) vorbereitet, nach denen Unternehmen künftig auch über ihre Bemühungen gegen Korruption berichten müssen und sich dabei ausdrücklich an Regelwerken orientieren sollen. Nicht zuletzt decken die Empfehlungen der Norm auch die von ausländischen Jurisdiktionen geforderten internen Maßnahmen ab, die im Falle einer Korruptionsstraftat zur Haftungsmilderung/Enthaftung führen können.
Diese Richtlinien sind als „soft law“ zwar nicht direkt verpflichtend, sie haben aber immerhin empfehlenden Charakter. Die Compliance-Massnahmen im Bereich Korruption sollten mit dem allgemeinen Compliance-Managementsystem verzahnt sein. Allerdings gibt es einige Themenbereiche, welche besonders zu beachten sind. Im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten werden vielfach auch Bilanzierungs- und Rechnungslegungsvorschriften verletzt. Von den Unternehmen wird deshalb ein Finanz- und Buchhaltungssystem sowie interne Kontrollen verlangt, die eine wirtschaftlich angemessene und korrekte Führung der Buchhaltung sicherstellen. Alle Zahlungen müssen nachvollziehbar und objektiv angemessen sein.
Herangezogen werden sollten sicher auch ausländische Rechtsordnungen. Im Vordergrund steht der US-amerikanische Foreign Corrupt Practices Act (FCPA), bzw. die von der United States Sentencing Commission erlassenen Richtlinien sowie der britische UK Bribery Act 2010 (UKBA).